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03. September 2026

Wero: Europas Antwort beim digitalen Bezahlen


Mit Wero wird digitales Bezahlen europäisch: Geld in Sekundenschnelle senden, Beträge anfordern oder im Onlineshop bezahlen – direkt über die Banking-App und nach europäischen Datenschutzstandards.

Ob das gemeinsame Mittagessen, die Kosten für ein Geschenk oder der Einkauf im Onlineshop: Immer häufiger wird Geld direkt digital verschickt oder bezahlt. Mit Wero etabliert sich dafür eine neue europäische Lösung. Sie soll Zahlungen einfach und schnell machen – und gleichzeitig eine Alternative zu den großen internationalen Zahlungsdiensten bieten.

Wero wurde von europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern entwickelt. Das Besondere: Der Dienst wird direkt in die Banking-Apps teilnehmender Banken integriert. Eine zusätzliche Bezahl-App ist damit nicht erforderlich. Nutzer können Wero dort aktivieren und verwenden, wo sie ohnehin ihre Bankgeschäfte erledigen.

Geld senden ohne IBAN

Besonders praktisch ist Wero für Zahlungen zwischen Privatpersonen. Wer beispielsweise die Restaurantrechnung übernommen hat oder Geld für ein gemeinsames Geschenk einsammelt, kann Beträge direkt senden oder anfordern. Dafür genügt die bei Wero hinterlegte Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse des Empfängers. Eine IBAN muss nicht ausgetauscht werden.

Die Überweisung erfolgt nahezu in Echtzeit: Das Geld soll innerhalb weniger Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Voraussetzung ist, dass beide Seiten Wero aktiviert haben. Der Dienst ist bereits in Deutschland, Frankreich und Belgien verfügbar und soll schrittweise in weiteren europäischen Ländern eingeführt werden.

Auch beim Online-Shopping bezahlen

Wero ist jedoch nicht nur für das schnelle Geldsenden gedacht. In teilnehmenden Onlineshops kann der Dienst auch direkt zum Bezahlen genutzt werden und bietet damit eine weitere Möglichkeit neben beispielsweise Kreditkarte, Lastschrift oder anderen digitalen Bezahldiensten.

Hinter Wero steckt dabei ein größeres Ziel: Europa möchte beim digitalen Zahlungsverkehr unabhängiger von internationalen Anbietern werden. Zahlungsprozesse und Daten sollen stärker innerhalb europäischer Strukturen bleiben. Wero unterliegt dabei den europäischen Datenschutzvorgaben.

Auch für Händler kann eine zusätzliche europäische Bezahllösung interessant sein. Mehr Wettbewerb bei den Zahlungsdiensten kann Abhängigkeiten von einzelnen großen Plattformen verringern und neue Möglichkeiten bei Kosten und Zahlungsabwicklung schaffen.

Je mehr mitmachen, desto interessanter wird Wero

Wie nützlich ein neues Bezahlverfahren im Alltag tatsächlich wird, hängt allerdings vor allem von seiner Verbreitung ab. Je mehr Banken, Händler und Verbraucher Wero unterstützen, desto häufiger lässt sich der Dienst einsetzen.

Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen: Geld an Freunde schicken, Beträge anfordern und online bezahlen lassen sich mit Wero über eine einzige Lösung erledigen. Und weil Wero direkt in die Banking-Apps teilnehmender Banken integriert werden kann, ist der Einstieg vergleichsweise unkompliziert.

EXTRATIPP: Wero mit dem BetterSmart-Girokonto der BBBank

Mit dem BetterSmart-Girokonto der BBBank, exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk rund ums Banking, können Sie Wero direkt über die BBBank-BankingApp nutzen. Das Konto bietet eine dauerhaft kostenlose Kontoführung*. Dazu erhalten Sie eine kostenfreie DirectCard, mit der Sie weltweit kostenlos Bargeld abheben und bezahlen können. Neukunden erhalten nach der Kontoeröffnung eine Startprämie von 50 Euro. Für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen kommen als Mitgliedsvorteil weitere 50 Euro hinzu**. Zur Kontoeröffnung

 

* Voraussetzung BetterSmart Konto: Kostenfrei bei Online-Überweisungen, digitaler Kontoführung (Nutzung E-Postfach) und einem monatlichen Geldeingang von mind. 1.000 €. Unter 30 Jahre entfällt Mindestgeldeingang. Ansonsten beträgt die Kontoführungsgebühr 4,95 € mtl.​

** Startguthaben für dbb-Mitglieder ihre Angehörigen von 50,– Euro. Voraussetzungen Startprämie: Neukunde, in den letzten 24 Monaten kein Girokonto bei der BBBank geführt. Die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzungen innerhalb von 8 Wochen auf das BetterSmart Konto. Diese Prämien sind sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG, welche in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Hierbei gilt eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 256,– € je Kalenderjahr für alle derartigen Einkünfte. Ab 256,– € je Kalenderjahr muss der volle Betrag versteuert werden.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb-vorteilswelt.de

Quelle: dbb vorteilswelt / 3.9.2026
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